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   BVerfG, 10.04.1987 - 1 BvR 883/86   

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BVerfG, 10.04.1987 - 1 BvR 883/86 (https://dejure.org/1987,24056)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 1 BvR 883/86 (https://dejure.org/1987,24056)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 (https://dejure.org/1987,24056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1987, 2287
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Eine allgemeine Pflicht der Gerichte, die Beteiligten auf die gerichtliche Rechtsauffassung und die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287 ).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Das folgt schon daraus, dass in aller Regel die Beweiswürdigung, das daraus folgende Beweisergebnis und die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen der Schlussberatung vorbehalten bleiben und sich deshalb einer Voraberörterung mit den Beteiligten im Allgemeinen entziehen (vgl. schon Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 4; ferner auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883.86 - DB 1987, 2287).
  • BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12

    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch dazu, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorher anzudeuten oder seine mögliche spätere Beweiswürdigung mitzuteilen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287 ).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

    Die Gerichte haben nicht allgemein die Pflicht, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf ihre Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen; denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08

    Führen der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden

    Er begründet keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts und verpflichtet es auch nicht dazu, den Beteiligten regelmäßig vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287, Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45 ).
  • BVerwG, 16.01.2013 - 4 B 41.12

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Nutzungsuntersagung hinsichtlich

    Es besteht keine allgemeine Pflicht der Gerichte, den Beteiligten vor Erlass eines Urteils die gerichtliche Rechtsauffassung und die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs mitzuteilen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. April 1987 - 1 BvR 883/86 - DB 1987, 2287 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 1 K 1168/96
    Entsprechend der Abgrenzung der Vertragstypen sind die Gewinne oder Überschüsse aus der Vereinbarung mit X der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht den Einkunftsarten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte aus Leistungen zuzuordnen ( § 2 Abs. 1 und 2 EStG ; BGHZ 74, 204, 207; 258, 268; BGHZ 75, 299, 302; BFH BStBl. 1974 II S. 130 re. Sp.; BVerfG DB 1987 S. 2287 unter 2 c).
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